Kaffeeröster / Spezialitätenröster mit > 500 kg Röstmenge/Tag benötigen BImSchG-Genehmigung

Zum Bau und Betrieb von Anlagen, die bestimmte Stoffe emittieren, wird eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) benötigt.

Diese Genehmigung wird in der 4. Verordnung zum BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) geregelt.

Die Betreiber solcher Anlagen (so z. B. Kaffeeröstereien oder auch Gourmet- oder Spezialitätenröster) müssen vor Neubau oder Änderung dieser Anlagen spezielle Voraussetzungen erfüllen. Die erforderlichen Informationen müssen der zuständigen Behörde mittels eines Genehmigungsantrages zur Verfügung gestellt werden.

Sie benötigen Unterstützung beim Genehmigungsantrag nach BImSchG?

Bitte wenden Sie sich an Frau Christa Greiderer-Riesenhuber:

www.konzepte-beratung-cgr.de

www.kaffeeroester-katalysator.de

 

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